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Resolutionsentwurf

Entwurf einer möglichen Resolution des Deutschen Bundestages zur Anerkennung des Völkermords an den Yeziden

Der Bundestag wolle beschließen:

 

 

1.      Der Deutsche Bundestag stellt fest:

 

Der Deutsche Bundestag bekundet seine Solidarität und sein Mitgefühl mit dem yezidischen Volk und allen Einwohnern der traditionell von Yeziden bevölkerten Gebieten im Irak, die 2014 den ethnischen Säuberungen durch die Terrororganisation „Islamische Staat“ (IS, Dā’ish) im Zuge einer völkerrechtswidrigen Militäroffensive zum Opfer fielen.

 

Im Zuge seiner von zahllosen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen begleiteten Expansion im Irak und in Syrien wurden vom „Islamische Staat“ (IS, Dā’ish) gezielt religiöse Minderheiten attackiert und terrorisiert. Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor den Yeziden, wie auch vor Christen und allen anderen religiösen und ethnischen Minderheiten im Nahen Osten, die durch den Islamischen Staat Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwerster Kriegsverbrechen wurden.

 

Insbesondere gegen die Yeziden im Irak wurden am 3. August 2014 und den folgenden Tagen durch den IS militärische Vernichtungsoperationen durchgeführt, bei denen es sich eindeutig um Völkermord handelte. Über 5.000 Menschen wurden getötet, die meisten davon friedliche und unbewaffnete Zivilisten. Weitere 7.000 wurden entführt oder verschleppt. Bis zum heutigen Tage gelten nach wie vor 2.000 Frauen und Mädchen als vermisst.

 

Die Milizen des Islamischen Staates versklavten eine unbekannte Zahl der ihren Familien entrissenen Opfer, vor allem Frauen und Mädchen, darunter auch minderjährige Kinder, wurden mit IS-Kämpfern zwangsverheiratet oder ihnen als „Belohnung“ zur sexuellen Ausbeutung überlassen. Viele Überlebenden sind bis zum heutigen Tage schwer traumatisiert.

 

Da der IS zweifellos in der Absicht handelte, das yezidische Volk auszulöschen, betrachtet der Deutsche Bundestag die Ereignisse 2014/15 im Irak als genozidal. Aufgrund der eigenen historischen Verantwortung Deutschlands und nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik Deutschland verfolgten Yezidinnen und Yeziden Schutz bot und heute die größte yezidische Diaspora-Gemeinde weltweit beheimatet, ist es dem Deutschen Bundestag ein besonderes Anliegen, den Völkermord an den Yeziden durch den IS als solchen anzuerkennen.

 

Deutschland folgt damit den zuständigen Verfassungsorganen (Regierungen, Parlamenten und anderen hierzu autorisierten Gremien) verschiedener weiterer Staaten und auch internationaler Nichtregierungsorganisationen, die den Völkermord an den Yeziden bereits anerkannt oder eigene Resolutionen zur Anerkennung des Völkermords an den Yeziden verabschiedet haben. In diesem Zusammenhang verweist der Deutsche Bundestag ausdrücklich auf entsprechende Entschließungen des Europarates, der Vereinten Nationen (UN), des Europäischen Parlamentes, des US-Repräsentantenhauses, des Parlaments des Vereinigten Königreichs, des australischen Parlament und des Europäischen Parlaments, wonach es sich bei den Gräueltaten des Islamischen Staat um Kriegsverbrechen, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und um Völkermord handelte.

 

Nachdem sich der Beginn des Völkermords an den Yeziden am 3. August 2021 durch den „Islamische Staat“ (IS, Dā’ish) zum siebten Mal gejährt hat, sieht der Deutsche Bundestag den vorliegenden Beschluss als überfällig an, der sich dieser weitläufigen internationalen Einschätzung anschließt.

 

Der Deutsche Bundestag erachtet es für unverzichtbar, dass die internationale Gemeinschaft immer wieder aufs Neue eindeutig Stellung gegen Kriegsverbrechen und genozidale Handlungen bezieht, mit dem Ziel, dass es auf dieser Welt möglichst bald schon keinen Ort mehr gebe, an dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit ungestraft begangen werden können.

 

 

 

2.      Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf und ertüchtigt sie,

 

–       dem yezidischen Volk bei der Überwindung des durch den Völkermord verursachten Leids nach Kräften Unterstützung zuteilwerden zu lassen, sowohl durch humanitäre und Entwicklungshilfe für die Bewohner der yezidischen Siedlungsgebiete im Irak als auch für die yezidische Gemeinde innerhalb Deutschlands;

 

–       sich für die Erhaltung und Bewahrung der yezidischen Kultur, des yezidischen Glaubens und eine möglichst autonome Selbstbestimmung des yezidischen Volkes einzusetzen;

 

–       sich bei der irakischen Regierung und der Kurdischen Regionalregierung für den Schutz der Yeziden und Christen und anderer religiöser und ethnischer Minderheiten einzusetzen und ferner grundsätzlich international für den Schutz der religiösen Minderheiten im Irak und Syrien ihre Stimme zu erheben;

 

–       in Anerkennung der Verantwortung für die Beteiligung deutscher Staatsbürger, welche sich der Terrororganisation „Islamische Staat“ (IS, Dā’ish) angeschlossen haben und die am Völkermord an den Yeziden beteiligt waren, eine dauerhafte diplomatische Verbindung zum Religiösen Rat der Yeziden in Lalish (Irak, Autonome Region Kurdistan) herzustellen;

 

–       die Verbrechen an den Yeziden im Zuge des Völkermordes 2014/15 und die weiteren Verbrechen in den Folgejahren ausführlich wissenschaftlich-historisch dokumentieren und aufarbeiten zu lassen;

 

–       die vor dem IS geflüchteten yezidischen Opfer, insbesondere die traumatisierten Frauen und Mädchen in deutscher Obhut, unter besonderen Schutz zu stellen und ihnen und ihren Familien einen Neuanfang in der Bundesrepublik Deutschland inklusive medizinischer Betreuung zu ermöglichen;

 

–       Abschiebungen yezidischer Opfer des Völkermordes zu unterlassen und sich für den Schutz dieser Opfer in allen Ländern der Europäischen Union einzusetzen.

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